Rheinland verhängt Handelsverbot durch Sprunglöcher
17.12.810 - NEU-BERLIN -- Rheinlands Wirtschaftsaufsicht beklagte die immer größer werdenden Verluste der Zolleinnahmen aufgrund des zunehmenden Handels durch Sprunglöcher hindurch. Um dem entgegen zuwirken beschloss das Parlament heute ein Handelsverbot durch Sprunglöcher innerhalb Rheinlands. Es tritt am Montag den 20.12.810 in Kraft. Alle Personen die sich nicht an das Verbot halten und mit gefülltem Frachtraum ein Sprungloch durchfliegen, können ohne Vorwarnung abgeschossen werden.